BVfK-Wochenendticker 20. Mai 2017

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

    - exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Gestalter eines neuen Autohändler-Bildes.

 

"Vertrauen verdienen" ist kein flockiger Werbespruch.

 

Reizthema Probefahrt: Muss eine solche generell gewährt werden?

 

Lockvogel – Phantom – Inflation - Große Resonanz auf BVfK-Thesenpapier. 

 

Mitgliedervorteile: Sommer-Aktion der Helmut Seitz GmbH: Klimaanlagen - Desinfektion.

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 21: Entwicklung der BVfK-Ankaufplattform geht in die nächste Runde.

 

Abstimmungsergebnisse der BVfK-Mitgliederversammlung vom 13.5.2017.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Ganz schön erschöpft... Werbung mit Herstellerlogo und Schriftzug?

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

was sind Aufgaben und Ziele eines Kfz-Händlerverbandes und wie realisiert man diese?  

Zur Findung der Ziele benötigt man Mitbestimmung, zur Realisierung ist Macht erforderlich.

Wird diese Reihenfolge nicht eingehalten und am Ende mehr diskutiert, als agiert, tritt ein Verband auf der Stelle und verwaltet mehr, als dass er gestaltet.

Ihr BVfK war und ist immer mehr, als nur ein Verwalter. Wir sind ganz wesentlich Gestalter und zwar inzwischen sogar der eines neuen Autohändler-Bildes.

Dabei war es im Jahre 2000 weniger die Vision eines konkreten Bildes, sondern kaum mehr, als eine Philosophie, etwas rund um das Ideal eines ehrbaren Kaufmanns zu entwickeln, was dann in Verbindung mit Chrom und Blech durch eine Vielzahl engagierter, kompetenter, leistungsfähiger, risikobereiter und starker Unternehmer zu einem bunten und vitalen Bild mit klaren Konturen wurde.

Das Bild hat die Überschrift:

Hier finden Sie (das, was man allgemein nicht für möglich hielt) den seriösen freien Kfz-Händler!

Rückblickend betrachtet war es tatsächlich ein Stück weit naiv, zu glauben, man könne eine Horde geländegängiger Cowboys davon überzeugen, sich anspruchsvollen Regeln zu unterwerfen und diese zu motivieren, aktiv an der Kultivierung eines Marktsegments mit schlechtem Ruf und fragilen Rahmenbedingungen mitzuwirken.

"Rückblickend" meint dabei allerdings auch die jüngere Vergangenheit, denn wir waren schon ein wenig überrascht, als der BVfK mit Widerständen konfrontiert wurde, mit denen man eigentlich schon immer und viel früher hätte rechnen müssen, denn der BVfK war und ist vielen ein Dorn im Auge – auch einigen Händlern.

Schauen wir uns das Umfeld des BVfK an:

Hersteller spüren im Grunde genommen erstmalig einen Widerstand aus dem Handel, den sie zuvor nicht gewohnt waren. Internetbörsen werden in ihrem Drang nach Monopol ausgebremst, Schummler und Trickser fallen schneller auf und werden von uns korrigiert. Bei allem haben wir es mit starken und / oder gefährlichen Gegnern zu tun. Da reicht weder die Stammtischrede, noch das Wort zum Sonntag. Dann muss ein Verband stark und konsequent sein, ein Vorsitzender muss raus an die Front - auch und besonders, wenn es stürmt und hagelt.

Dann heißt es Stresstest für die gesamte Mannschaft. Dann beweist sich, dass "Vertrauen verdienen" kein flockiger Werbespruch, sondern Teil eines hart erarbeiteten Fundaments ist, auf dem ein Gebäude steht, welches auch mit Lügen und Verleumdungen nicht zu erschüttern ist.

Allerdings hoffen wir, vorläufig genug Stresstests gehabt zu haben, denn ein Auto muss schließlich auch nicht alle sechs Monate zum TÜV, wo es im Übrigen auch nicht den Material- und Piloten -gefährdenden Elch-Test gibt. Und man darf natürlich nicht verhehlen, dass das alles Zeit, Energie und Geld kostet.

Der BVfK konnte weder vom Elch ausgebremst, noch umgeworfen worden und geht gestärkt durch das Vertrauen der Mitglieder in eine anspruchsvolle Zukunft. BVfK-Team und -Gremienvertreter sind in wunderbarer Weise enger zusammengerückt und haben die Verantwortung gespürt, Schaden von einer großartigen gemeinsamen Sache fern zu halten.

Viele Mitglieder haben angefangen, sich einmal intensiver mit den Prinzipien und Grundsätzen ihres BVfK zu befassen und sich auch für die Hintergründe interessiert. Das gab uns Gelegenheit, Zweifel zu zerstreuen und davon zu überzeugen, dass die Verbandsführung in gleichem Maße der Seriosität verpflichtet ist, wie man es von den Mitgliedern verlangt.

Wenn wir uns solche Stresstests nun nicht mehr wünschen, bedeutet das allerdings nicht, dass wir kritischen Fragen aus dem Weg gehen - wir wünschen uns dies lediglich in sachlicher und fairer Form. Wir erklären dann gerne alles gründlich und mit viel Geduld.

„Erklären“ ist übrigens auch das Prinzip im Zusammenhang mit einer aktuellen Diskussion rund Neuwagenvermittlungsplattformen, womit wir nun zum Tagesgeschäft zurückkehren wollen.

Wir hatten im BVfK-Wochenendticker 06. Mai 2017  unter der Überschrift "Fremde Neuwagenangebote im eigenen Portfolio. Lockvogel – Phantom – Inflation" die entsprechende Diskussion eröffnet und gleichzeitig einer Reihe von Händlern kritische Fragen gestellt haben - ungeachtet der Tatsache, ob Sie Mitglied im BVfK sind oder nicht. Das Zwischenergebnis dieses BVfK-typischen Findungsprozesses finden Sie weiter unten.

Die Form des Umgangs mit einem solchen Thema folgt dem anspruchsvollen Grundsatz: Aufklären, erklären, diskutieren, abholen und überzeugen. Da bleiben juristische Waffen und Munition im Schrank. Da muss man keine fragwürdigen Abmahnverbände reich machen. Da muss man wissen, was man tut und wovon man redet.

Dann das zählt ebenfalls zu den unerfreulichen Randerscheinungen, mit denen ein Verband zu kämpfen hat. Nicht jeder auf die Bühne springende Akteur weiß, was er tut und hat Gutes im Sinne.

Beim BVfK können Sie sicher sein, dass wir wissen, was wir tun und Ihnen deshalb auch weiterhin jede Woche überzeugt zurufen können:

„Alles Gute für Ihren Autohandel!“

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Reizthema Probefahrt: Muss eine solche generell gewährt werden?

Muss eine Probefahrt generell gewährt werden? Kann man noch nach darauf verweisen, dass diese nur nach Terminvereinbarung möglich sind?

Der BVfK meint, dass man durchaus vertreten kann, eine Probefahrten sollte erst am Ende eine Entscheidungskette stehen sollten, wenn zuvor alle grundsätzlichen Fragen zum Beispiel hinsichtlich Typ, Motorisierung, Farbe und Ausstattung geklärt sind. Im Übrigen hält der Verband die Situation rund um die Frage von Probefahrten mit Neuwagen klärungsbedürftig. Das Problem liegt wohl weniger im Verhältnis zwischen dem Vertragshandeln, der die Vorführwagen bereit halten und dem freien Handel, der diesen Aufwand nicht zwangsläufig betreiben muss, sondern zwischen Vertragshandel und Herstellern. Letztere  müssten nach Auffassung dass BVfK die Vorführwagenbestände der Vertragshändler finanzieren.

Diskutieren Sie mit! Wir freuen uns auf Ihr Feedback an die Adresse vorstand@bvfk.de und werden weiter berichten.

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Lockvogel – Phantom – Inflation - Große Resonanz auf BVfK-Thesenpapier.

Seit längerem stehen Plattformsysteme mit angeschlossenen Netzwerken im kritischen Fokus besonders der Händler, die über eigene Bestände verfügen und nicht wie die Netzwerkhändler solcher Plattformen nur fremde Bestände inflationär im Internet multiplizieren, was zudem Lockvogelangeboten Tür und Tor öffnet. 

Doch nicht alle Systeme funktionieren gleich. ELN weißt z.B. darauf hin, dass man eine Weiterleitung von Fremdbeständen, die anderen Händlern verfügbar gemacht werden, z.B. an mobile.de und Autoscout24 nicht zulässt.

Der BVfK hat das Thema im BVfK-Wochenendticker 06. Mai 2017  unter der Überschrift "Fremde Neuwagenangebote im eigenen Portfolio. Lockvogel – Phantom – Inflation" aufgegriffen und zudem eine Reihe der an Plattformen teilnehmenden Händler angeschrieben.

Diese zeigten Verständnis und kündigten Überprüfung an. Überwiegender Tenor: Es muss allgemein für Ordnung gesorgt werden. 

Diskutieren Sie mit! Wir freuen uns auf Ihr Feedback an die Adresse vorstand@bvfk.de und werden weiter berichten.

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Mitgliedervorteile: Sommer-Aktion der Helmut Seitz GmbH: Klimaanlagen - Desinfektion

 

Beseitigen Sie den Mief der kühlen Jahreszeit!

Die Tage werden wieder länger und die Wärme des einsetzenden Sommers und der Betrieb der Klimaanlage fördert das Bakterienwachstum. Schlechte Gerüche im Fahrzeug treten nun noch stärker hervor. Verdienen Sie Geld mit dem Bedürfnis Ihrer Kunden nach reiner Luft und angenehmen Geruch im Fahrzeug  mit unserem AIRTUNE – System:

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Bild oben: Das Kompetenzteam BVfK-DIGITAL im Bonner "Oval-Office" : Thomas Wittlich, Frank Thoma, Kai Strehlau, Waldemar Trommenschläger, Marcel Manthey (verdeckt), Sven Quambusch (v.l.n.r.)

Unabhängigkeitserklärung Teil 21: Entwicklung der BVfK-Ankaufplattform geht in die nächste Runde

BVfK-Kompetenzteam-Treffen vom 13.05.2017

Am vergangenen Samstag traf sich um 13:00 Uhr in der Geschäftsstelle des BVfK in Bonn, erneut das Kompetenzteam BVfK-DIGITAL, um sich über den aktuellen Stand der Entwicklung der BVfK-Ankaufsplattform zu informieren.

Ganz nach der Devise: „Wir nehmen nicht was wir geboten bekommen, sondern machen uns, was wir auch brauchen können…“  zeigte sich auch hier wieder deutlich, was den Unterschied zu einem herkömmlichen Softwareanbieter ausmacht, denn die vielen guten Ideen und Vorschläge der Händler wurden aufgenommen und diskutiert und können nun schon zum Teil direkt in die weitere Entwicklung der Plattform mit einfließen.  Näher kann man als Autohändler nicht mehr am Geschehen sein. Auch in den Nachgesprächen konnten noch einige Dinge konkretisiert werden.

Das Team aus Marcel Manthey (Projektleiter) und Waldemar Trommenschläger (Programmierer) entwickelt nun als Vorstufe eines Dealer-Management-Systems (DMS) eine den besonderen Ansprüchen des BVfK gerecht werdende Ankaufplattform.

Das Ziel der nächsten Wochen liegt bei der Implementierung von Schnittstellen sowie dem Ausbau des Händlerbereichs und die Fertigstellung des Schadenaufnahmeformulars.

Weitere Infos folgen in den kommenden Wochenendtickern.

Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Kontakt unter: m.manthey@bvfk.de

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Belastungsprobe für die BVfK-Geschäftsstelle bestanden: Gut organisiert und erfolgreich durchgeführt: Der BVfK-Vorstand erklärt die Zahlen.

Abstimmungsergebnisse der BVfK-Mitgliederversammlung vom 13.5.2017

Die jüngste  BVfK- Mitgliederversammlung hat als neue Verwaltungsräte Frank Thoma und Thomas Wittlich gewählt. Die bisherigen Verwaltungsräte Marc Juntermanns, Kai Strehlau und Rainer Schulte wurden in ihrem Amt bestätigt. Mennas Wolfram konnte aus gesuntheitlichen Gründen nicht zur Wahl antreten. Der Vorsitzende dankte Wolfram für seine wertvolle Arbeit der vergangenen Jahre.

Die Mitgliederversammlung stimmte ebenfalls einer Satzungsänderung zu, die dem Ziel folgt, den BVfK als Gemeinschaft seriöser und professioneller Kaufleute noch überzeugender zu begründen. Der Forderung, mit Wettbewerbsverstößen nachsichtiger umzugehen, wurde eine Absage erteilt.

Die Abstimmungsergebnisse der BVfK-Mitgliederversammlung vom 13.5.2017 zu den Wahlen zum Verwaltungsrat und zu den Satzungsänderungen finden Sie im geschlossenen Mitgliederbereitch (vorher einloggen), wenn Sie diesem Link folgen:

 >>>Abstimmungsergebnisse der BVfK-Mitgliederversammlung vom 13.05.2017

Das ausführliche Protokoll sowie eine detaillierte Vorstellung aller BVfK-Verwaltungsräte folgt in Kürze.

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Ganz schön erschöpft... Werbung mit Herstellerlogo und Schriftzug?

Eine spannende und oftmals schwer zu beantwortende Frage für viele Autohändler ist, inwieweit mit Logo und Schriftzug des Herstellers der eigens vertriebenen Fahrzeuge geworben werden darf.

Der BGH hat diesbezüglich im „Mitsubishi-Urteil“ vom 07.11.2002 (Az. I ZR 202/00) entschieden, dass ein Markeninhaber einem außerhalb dessen Vertriebssystems agierenden Händler die Verwendung einer Bildmarke nicht untersagen dürfe, sofern hierdurch keine besonderen Geschäftsbeziehungen vorgetäuscht werden. Hintergrund der Entscheidung war die Abbildung des Mitsubishi-Logos auf der Werbetafel eines freien Händlers, auf der sich außerdem die Logos weiterer Hersteller befanden sowie eine Zeitungsanzeige unter Verwendung des Logos mit dem Zusatz: „Vermittlung aller europäischen Marken“.

Das Gericht begründete die Entscheidung mit dem markenrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz. Dieser besagt, dass auch nicht in Vertragsbeziehung zum Hersteller stehende Händler mit Originalfahrzeugen handeln und werben dürfen, da die Produkte vom Markeninhaber bereits im Vorfeld mit der Marke versehen worden sind. Etwas anderes gelte nur, sofern ein berechtigter Grund i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG vorliege, der es rechtfertige, dass sich der Markeninhaber dem Handel oder der Werbung mit der Marke widersetzen dürfe.

Ein solcher liegt aber nicht bereits in der Ziehung eines eigenen Nutzens durch die Verwendung der Marke in der Werbung, wenn dies in redlicher Weise geschieht, z.B. durch Hinweis auf die eigene Vermittlereigenschaft für „europäische Marken“, wie vorliegend geschehen. Anders wäre der Sachverhalt jedoch zu beurteilen, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wird, es handle sich bei dem werbenden Händler um einen Vertragshändler.

Zu einer solchen Annahme gelangte beispielsweise das OLG Thüringen mit Urteil vom 25.05.2016 (Az. 2 U 514/15). Zwar handelte es sich bei dem verklagten Autohaus um einen Vertragshändler für zwei bekannte Automarken, hierzu gehörte jedoch nicht die Marke Hyundai. Trotzdem bildete der betroffene Händler das farblich leicht abgewandelte Logo auf seiner Werbetafel, der Gebäudefassade und auf dem Briefbogen des Autohauses ab. Hierdurch entstehe laut dem Gericht aus einer Gesamtbetrachtung heraus der Eindruck einer Vertragshändlereigenschaft, wobei auch der Umstand, dass das Logo in einem Atemzug mit den Logos anderer, in einer Vertragsbeziehung zum Händler stehenden Hersteller, verwendet wird, eine tragende Rolle spielt.

BVfK-Anmerkung:

Die Gegenüberstellung beider Entscheidung soll stellvertretend zum einen verdeutlichen, dass bei der Verwendung fremder Marken - seien es Logos, Schriftzüge oder sonstige aus der Sphäre des Herstellers stammende und markenrechtlich geschützte Symbole - Vorsicht geboten ist. Zum anderen lässt sich hieraus erkennen, dass die Beurteilung, ob ein markenrechtlicher Verstoß vorliegt, von vielen Einzelfallfaktoren abhängig ist.

Entscheidend ist in jedem Fall, dass unter Berücksichtigung des Verständnisses eines durchschnittlichen Kunden keine vertragliche Beziehung zum Hersteller suggeriert werden darf, da die Verwendung von Herstellerlogos grundsätzlich Vertragshändlern vorbehalten ist.

Auch leichte Abweichungen von der Originaldarstellung dürften in diesem Sinne unerheblich sein, sofern für den Kunden eine Verwechslungsgefahr bezüglich der Annahme einer Vertragshändlereigenschaft besteht. In jedem Falle sollte sicherheitshalber durch schriftliche Hinweise deutlich kenntlich gemacht werden, dass eine solche Eigenschaft nicht vorliegt.

Um eine Abmahnung durch andere Händler oder hierzu befugte Stellen zu vermeiden, sollte die Logoverwendung zu Werbezwecken im Vorfeld einer Prüfung unterzogen werden.                                                                                    

Matthias Giebler,

BVfK-Rechtsabteilung

 

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

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>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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>>>> Marketing & Werbung

 

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